Laermoriens Blog

…aus dem Leben einer kreativen Chaosqueen

“Kann man das denn auch umtauschen?” fragen mich Kunden immer wieder mit verunsicherter Miene.
Klar darf man reduzierte Ware umtauschen! Allerdings gibt es da ein paar Sachen zu beachten:
- Der Umtausch bei “nichtgefallen” oder “nicht passen” ist ein freiwilliges Angebot des Händlers, da sollte man vorher nachfragen, falls man “blind”, also ohne anprobieren, kauft. Bei uns darf man auch reduzierte Ware sechs Wochen lang umtauschen.
- Ist die gekaufte Ware allerdings dann doch fehlerhaft, z.B. kaputte Naht, klemmender Reißverschluss oder ähnliches, kann sie IMMER umgetauscht werden, in diesem Fall handelt es sich nämlich um eine Reklamation und der Händler ist verpflichtet die Mängel zu beseitigen. Und wenn sich mal eine Verkäuferin quer stellt, einfach den Teamleiter oder Geschäftsführer verlangen.

Dies gilt allerdings NICHT für Ware die ausdrücklich als “2. Wahl” oder fehlerhaft gekennzeichnet ist, also so genannte B-Ware, diese ist immer vom Umtausch ausgeschlossen. Bei uns im Laden muss der Kunde dafür auch extra was unterschreiben und wird belehrt das die Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist.

(Zur Info: Dies ist keine Rechtsberatung! Nur Tipps einer Verkäuferin)

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Kategorie: Arbeitschaos

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